Wann bekommt man Geld für Umstandsmode bei der Arbeitsagentur?

Eine Schwangerschaft ist eine besondere und einmalige Zeit im Leben einer Frau. Während sie sich auf ihr Baby freut und im Glück schwimmt, begleiten den Umstand aber auch oft Ängste und Sorgen. Sorgen um die Gesundheit des ungeborenen Kindes, Angst vor der Geburt und der Zeit danach. Häufig spielen auch finanzielle Probleme eine Rolle.

Gerade Familien, in denen die werdenden Eltern keine Arbeit haben, stehen vor einer großen Herausforderung. Schon während der Schwangerschaft müssen viele Anschaffungen getätigt werden. Neben dem Kinderzimmer und der Erstausstattung für das Baby, braucht vor allem die Schwangere erst einmal neue Kleidung: Umstandsmode wird häufig von der Arbeitsagentur bezuschusst. 

Wann steht der Schwangeren eine Pauschale für Umstandsmode zu?

Wenn die schwangere Frau Hartz 4 bezieht, dann hat sie ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 %. Dieser begründet sich durch die Ernährungsumstellung, mögliche Medikamente, die sie einnehmen muss, und häufige Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge beim Frauenarzt. Für diese zusätzliche Förderung, die sie im Laufe ihrer Schwangerschaft dann monatlich erhält, muss sie keinen Antrag stellen. Beantragen muss sie hingegen verschiedene Pauschalen, die ihr während der neun Monate zustehen: Eine Pauschale für die Erstausstattung für das Baby, für das Kinderzimmer und für ihre Umstandskleidung. Ab Ende des 3. Schwangerschaftsmonats bzw. zu Beginn des 4. Monats stehen ihr laut Jobcenter Köln beispielsweise bis zu 240 Euro zu. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung, von der sie Unterwäsche, Umstandshosen, Oberteile, Bauchbänder, eine Umstandsjacke und weites, bequemes Schuhwerk kaufen kann. 

Umstandsmode ist recht teuer. 240 Euro klingen zunächst nach einem hohen Betrag. Bedenkt man aber, dass man sich während einer Schwangerschaft immer mal wieder neue Kleidung zulegen muss, weil der Bauch neue Dimensionen annimmt, sind 240 Euro einmalig nicht viel ("Besser als gar nichts!" rufen andere Stimmen). 

Arbeitsagenturen fordern: Kleidung muss neu sein

Viele Arbeitsagenturen wollen Belege als Nachweis über den Kauf von Umstandskleidung sehen. Das bedeutet, dass sich die Schwangere keine gebrauchte Kleidung in beispielsweise Online-Auktionshäusern kaufen und damit sparen kann. Es muss neue Kleidung sein, die durch Rechnung oder Quittung ausgewiesen wird. Sparen kann sie dennoch: Bei Nitis Umstandsmode gibt es im Sale stylische und günstige Schwangerschaftskleidung. 


Back to top